Gesundheit mit System

 

Aufenthalt


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Schweigepflicht

Das Krankenhauspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden Ärzten in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskunft ist nur in einem eingeschränkten Maß möglich.