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Aufenthalt


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Wichtige Grundregeln der Anstaltsordnung

  • Patienten ist lt. Anstaltsordnung das Verlassen des Krankenhauses während des Aufenthaltes nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer ärztlichen Erlaubnis und der Abmeldung bei der Stationsschwester.
  • Patienten haben den Anordnungen des Krankenhauspersonals, die einen geregelten Betrieb betreffen, Folge zu leisten.
  • Patienten haben die Mittags- und Nachtruhezeit zu beachten. Während der ärztlichen Visite sind sie verpflichtet, sich im Krankenzimmer aufzuhalten.
  • Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
  • Der Genuss von Alkohol ist nicht erlaubt – Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch den Arzt.
  • Jeder Patient hat die Einrichtung der Anstalt sorgsam zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz.
  • Die Mitnahme von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • Ein Patient kann aus disziplinären Gründen aus dem Krankenhaus entlassen werden, sofern er schwer gegen die Hausordnung oder gegen ärztliche Anordnungen verstoßen hat.